Haben Sie Probleme bei der Zulassung von Kurzzeit- / Ausfuhrversicherungen? Wir helfen!

Seit der am 01.04.2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des § 16 FZV kam es bei der Zulassung von Kurzzeit- und/oder Ausfuhrkennzeichen vermehrt zu Problemen.

Sollten Sie oder Ihre Kunden auf Schwierigkeiten bei der Zulassung stoßen, nutzen Sie unser untenstehendes Formular und informieren Sie uns. Senden Sie uns auch gern vorhandene Aushänge in den entsprechenden Zulassungsstellen oder konkrete Ansprechpartner zu.

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